Anforderungen an die Zugänglichkeit von Webinhalten
Internationale Barrierefreiheitsstandards und das BFSG ab 2025
Ab dem 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland verpflichtend. Doch nicht nur dieses nationale Gesetz fordert Barrierefreiheit, sondern auch internationale Richtlinien und Standards stellen Anforderungen an die Zugänglichkeit von Webinhalten:
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Diese vom World Wide Web Consortium (W3C) herausgegebenen Richtlinien sind weltweit anerkannt und setzen Maßstäbe für die Barrierefreiheit. Sie umfassen drei Konformitätsstufen (A, AA und AAA) und behandeln verschiedene Aspekte wie Farbgestaltung und Interaktion.
Accessible Rich Internet Applications (ARIA): ARIA ist eine technische Spezifikation, die sich auf die Barrierefreiheit von dynamischen Webinhalten konzentriert. Sie ermöglicht Entwicklern, interaktive Elemente wie Menüs oder Formulare für Screenreader und andere assistive Technologien zugänglich zu machen.
Internationale Gesetzliche Vorgaben: Neben dem BFSG gibt es auch internationale gesetzliche Vorgaben, wie den Americans with Disabilities Act (ADA) in den USA und die Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) in der Europäischen Union. Diese Vorschriften verlangen, dass Webinhalte für alle Nutzer zugänglich sind, unabhängig von deren Fähigkeiten.